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Hagyari Kubovič Partners - advokátska kancelária
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Kosten

Qualität auf hohem Niveau zum vernünftigen Preis

HKPLegal

Die Rechtsberatung bei HKP ist entgeltlich (honorarpflichtig), und zwar in Übereinstimmung mit dem Erlass des Ministeriums für Gerechtigkeit der SR Nr. 655/2004 Slg. über die Kosten und Aufwandersatz der Rechtsanwälte für die Gewährung von Rechtsdienstleistungen.

Grundsätzlich sind die Honorarbedingungen (einschließlich weiterer Bedingungen der Rechtsdienstleistungsgewährung) Gegenstand einer Vereinbarung mit dem Mandanten im Einzelfall, überwiegend in Form eines schriftlichen Anwaltsvertrages (Vertrag über die Gewährung von Rechtsdienstleistungen). Der Anwaltsvertrag kann für einen bestimmten Fall (ad hoc), oder für die Gewährung eines bestimmten Typs von Rechtsdienstleistungen bzw. für sämtliche Rechtsdienstleistungen für den konkreten Mandanten, während der vereinbarten Dauer, bzw. ohne Zeitbegrenzung (auf unbestimmte Dauer) abgeschlossen werden.

Mögliche Honorararten für Rechtsberatung der HKP sind im Folgenden:

In der Praxis finden neben der Honorierung aufgrund einer der oben angeführten Arten auch verschiedene Kombinationen dieser statt (insbesondere im Falle von Gerichtsverfahren), die sich überwiegend auf laufender Honorierung auf Basis des Stundensatzes (bzw. des Monatsguthabens) und einer „Prämie“ für das Erreichen eines Erfolges z.B. in Form des Anteilshonorars gründen.

Im Sinne des Erlasses Nr. 655/2004 Slg. hat unsere Kanzlei neben dem Honorar für Rechtsberatung auch einen Anspruch auf:

Zumal unsere Kanzlei ein Zahler der Umsatzsteuer ist (USt.) verstehen sich die vereinbarten Honorartarife (Honorarbeträge) für Rechtsberatung ohne Umsatzsteuer, d.h. das Honorar, als auch die Kosten und Ersatzleistungen (mit Ausnahme der Gerichts- und Verwaltungsgebühren) werden den Mandanten zusammen mit dem entsprechenden USt.-Satz berechnet (in Rechnung gestellt).

Die Fakturierung der geleisteten Rechtsberatung erfolgt in der Regel auf monatlicher Basis (nach Abschluss des gegebenen Monats), wobei die Anlage zur Rechnung von einer Spezifikation der einzelnen Rechtsdienstleistungen, als auch der aufgewendeten Kosten und dem geltendgemachten Aufwand gebildet wird.